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Wer Gefahren kennt, kann sie vermeiden


Alle Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, sind genehmigungspflichtig. Das gilt für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen gleichermaßen, ob es sich um Läger, Abfüllanlagen oder Produktionsstätten handelt.

Wir prüfen für Sie die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, ermitteln Inhalt und Umfang Ihres Genehmigungsantrages und koordinieren die Zusammenstellung der Antragsunterlagen in Absprache mit den Behörden und beteiligten Stellen.