In der Betriebssicherheitsverordnung sind die Schutzziele und Anforderungen für den Arbeitgeber eher allgemein formuliert. Die konkrete Bedeutung erfassen viele Verantwortliche oft erst, wenn der Ernstfall eintritt.
Wir bewahren Sie vor juristischen Auseinandersetzungen infolge von Betriebsunfällen, indem wir für Ihren Betrieb eine Gefährdungs- und Schwachstellenanalyse durchführen. Darauf aufbauend schlagen wir einen Maßnahmenkatalog vor und koordinieren, begleiten und überwachen dessen Umsetzung.